Schäden an Tragbäumen im Kletterwald

 

In einer 10-Jahres-Studie wurden von

Dipl. Ing. LA Marc Wilde (Baumsachverständiger, Leiter des Baumzentrum Tecklenburg, Dozent der FH Osnabrück)

und Dipl. Des. Martin Zeller (Tree Engineer, Prüfingenieur der TÜg und Leiter des Baumzentrum Kaiserstuhl)

Schäden an Bäumen durch temporäre und permanente technische Einrichtungen an Bäumen aufgenommen und ausgewertet.

Folgende Schadenklassen wurden festgestellt:

1. Schäden durch Überlastung

2. Schäden durch nicht fachgerechte Anschlagtechniken

3. Schäden durch fehlerhafte Montage und Vernetzung von Bäumen

4. Schäden durch mangelhafte Anleitung

5. Schäden durch mangelhafte Vorsicht bei der Montage

6. Schäden der Wurzelanläufe aus dem Betrieb

7. Schäden durch Bodenverdichtung

8. Folgeschäden durch Bakterien, Pilze und anderer Mikroorganismen

 

 

Sind die Aktiv- und Passivbäume eines Kletterwaldes gesund und nicht überlastet, können sie

a)    als Tragbäume (Aktivbäume) für die Elemente und das Sicherungssystem,

b)    als Ersatzbäume (Passivbäume) für evtl. ausfallende Tragbäume oder

c)     als Anschauungsobjekte (Passivbäume) z.B. für einen Lehrpfad

die Grundlage für einen sicheren Betrieb bilden.

Der Kletterwald ist im Regelfall ein hoch frequentierter Verkehrsraum mit entsprechend erhöhtem Gefährdungspotential. Mit dem erheblichen Lasteintrag durch das Wegenetz und das Sicherungssystem der Parcours, sowie durch eventuell angebrachte Abspannungen erfahren die Tragbäume eine zusätzliche unnatürliche Belastung. In Kombination mit der Bodenverdichtung führt dies zu vermehrten Schäden an den angesprochenen Bäumen, was zwischenzeitlich wissenschaftlich belegt ist.

Aus diesen Gründen muss das Intervall für die Baumkontrollen entsprechend angepasst werden und darf aufgrund der Verkehrssicherungspflicht niemals unter der Häufigkeit der Baumkontrollen etwa für Straßenbäume oder Bäume in einem Zoo sein. Für diese Verkehrsräume schreibt die FLL-Baumkontrollrichtlinie, Ausgabe 2020, sowie die aktuelle Rechtsprechung in Deutschland einen Turnus vor von mindestens einmal jährlich.

Vor diesem Hintergrund, aber auch in Betracht der in den letzten Jahren dokumentierten Schäden an Aktiv- und Passivbäumen in Kletterwäldern und einem tödlichen Unfall durch Baumversagen erscheint es absurd, den aktuell in der EN 15567:2015 geforderten Turnus für Baumkontrollen (einmal pro Jahr) aufweichen zu wollen.

Die in der 10-Jahres-Studie untersuchten Schäden mit Totalversagen oder Teilversagen traten für den jeweiligen Betreiber des Kletterwaldes unerwartet – für einen versierten Baumsachverständigen aber vorhersehbar(!) – in der Betriebsphase von Kletterwäldern auf. Dass bislang nicht mehr Menschen zu Schaden kamen ist reiner Zufall und kann nur als großes Glück bezeichnet werden.

 

 

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